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EURO 08 - Kriterien für Public Viewing

Die Fußball-Europameisterschaft 2008 (7. - 29. Juni) wird vor allem der heimischen Tourismuswirtschaft erhebliche Impulse verleihen.

Bei der Fußball-EM 2008 in Österreich und der Schweiz bieten die im Vergleich kleinen Stadien verhältnismäßig wenigen Fans das absolute Live-Erlebnis. Emotionales, kollektives Erleben wird aber bei „Public-Viewings” ermöglicht. Neben den offiziellen Fanzonen in der Host-Cities planen auch private Veranstalter und Gastronomen entsprechende Aktivitäten.

Von Seiten der UEFA liegen die Bedingungen dafür nun am Tisch. Sowohl die Bedingungen für eine Lizenz als auch die Kosten dafür sind überschaubar. Hauptkriterium ist für die UEFA die Bildschirm- bzw. Leinwandgröße: Lizenzpflichtig sind öffentliche Vorführungen („außerhalb der Privatsphäre”) auf Bildschirmen ab einer Diagonale von mehr als 3 Metern. Wenn daher Gastronomen in ihren Betrieben über ein herkömmliches TV-Gerät - egal ob Röhrenbildschirm oder Flat-Screen - die Spiele ihren Gästen zeigen, ist keine Lizenz dafür notwendig.

Kommerziell, wenn Eintritt verlangt wird. Ist das Public Viewing kommerziell ausgerichtet, schreibt die UEFA Gebühren vor. Pro Spiel und Leinwand werden pro Quadratmeter Bildschirmfläche 6 € verlangt. Bei einer Mindestgröße - also Diagonale 3 Meter - definierten Leinwand würde das Kosten in der Höhe von knapp 27 € verursachen. Bei einer größeren Fläche von beispielsweise 20 Quadratmetern schlagen Lizenzgebühren in der Höhe von 120 € nieder.

Eine kommerzielle Verwertung ist beispielsweise gegeben, wenn von den Gästen Eintrittsgelder verlangt werden, oder auch wenn zur Finanzierung des Events eigene, von der UEFA abweichende Sponsoren präsentiert werden. Der Umstand, dass ein Gastronom einen höheren Umsatz machen könnte, wird nicht als „kommerzielle Verwertung” im Sinne der Bestimmungen bewertet. Abzuraten ist allerdings von erhöhten Preisen während der Übertragungen.

Wird das Public Viewing „in keiner Weise kommerziell verwertet”, fallen auf keinen Fall Gebühren an. Keine Kompromisse geht die UEFA ein, wenn es um die eigenen Rechte und jene ihrer Partner und Sponsoren geht. So ist es den Veranstaltern untersagt, sich als Sponsor oder Partner der UEFA EURO 2008 auszugeben.

Eigene Sponsoren sind erlaubt. Die Veranstalter können für ihre Veranstaltungen auch die Zusammenarbeit mit eigenen Sponsoren suchen. Dies können zum einen die kommerziellen Partner der UEFA für die EURO 08 oder auch nationale Broadcaster sein, zum anderen dritte Sponsoren, die allerdings in keinem Konkurrenzverhältnis zu den kommerziellen Partnern der UEFA oder deren Produkten stehen dürfen. Dazu wurde auch eine Liste mit den Sponsoren und den betroffenen Produktgruppen herausgegeben.

Weiteres ist auch die Gestaltung des Veranstaltungsstätte, insbesondere das nähere Umfeld des Bildschirms, geregelt. Allfällige eigene Sponsoren dürfen im Umkreis von drei Metern des Schirms nicht präsentiert werden. Auch die Übertragung selbst darf nicht „verfremdet” werden; innerhalb von zehn Minuten vor, während und bis fünf Minuten nach dem Spiel ist eine Präsentation den offiziellen UEFA-Partnern vorbehalten. Die Veranstalter können auch Essen, Getränke und sonstige Waren oder Dienstleistungen verkaufen; einzige Einschränkung: Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass zwischen diesen Drittparteien und der EUFA EURO 2008 ein Sponsoringverhältnis oder eine andere offizielle Verbindung besteht.

Nähere Info unter Tel.: 0662 888 249

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7 Kommentare zu “Euro 2008 - Kriterien für Public Viewing”

  1. Marcel Brock schreibt:

    Schönen guten tag
    ich habe mal eine Frage mein Vater hat eine Art Mensa
    und möchte zur EM 2008 die spiele auf einer Leinwand zeigen
    wieviel würde das für ihn Kosten?
    er nimmt keinen eintritt aber für das bier und essen muss der Gast zahlen
    danke
    mfg M Brock

  2. Stephan schreibt:

    Hallo Herr Brock,

    die Lizenzgebühr ist abhängig von der Größe der Leinwand.
    Im Detail kann Ihnen sicher Herr Höftberger von der Wirtschaftskammer Salzburg Auskunft geben: khoeftberger@wks.at

    VG

  3. Peter Pichler schreibt:

    Guten Tag.

    Ich möchte Ihn meinem Privaten Garten via Beamer die Spiele übertragen. Aber nur für Zuschauer aus meinem Bekanntenkreis (Freunde, Eltern,…) ca. 10-15 Personen. Ich verlange keinen Eintritt.

    Ist dies mit irgendwelchen kosten mit der UEFA verbunden?
    Muss ich das bei meiner Zustädigen Polizeistelle anmelden, oder bei sonstigen Behörden?

    Vielen Dank im voraus.

    mfg Peter Pichler

  4. Stephan schreibt:

    Hallo Herr Pichler,

    laut den mir vorliegenden Informationen ist eine Lizenzgebühr nur für öffentliche Vorführungen fällig. Bei Verwendung einer Leinwand und eines Beamers im privaten Bereich - wie in ihrem Fall - müssen Sie keine Gebühr entrichten. Die Leinwand sollte allerdings eine Diagonale von 3 Metern nicht überschreiten, auch wenn wohl kaum ein UEFA Beauftragter mit Maßband von Garten zu Garten geht und Leinwände überprüft…

    Nähere Informationen zum Thema Public Viewing finden Sie auf der EURO 2008 Website der UEFA.
    http://de.euro2008.uefa.com/countries/organisation/marketing/kind=536870912/index.html

    Viel Spaß bei der EURO 2008!
    vg Stephan Siller

  5. Harald Wilhelm schreibt:

    Servus

    Ich habe ein Cafe und möchte alle Spiele über Beamer übertragen. Bildschirmdiagonale <3m, kein Eintritt und keine Sponsoren. Darf ich die Uebertragungen vermarkten? Flyer, Plakate, e-mails etc.?

    Liebe Grüsse

  6. Stephan schreibt:

    Servus Harald,

    meiner Meinung nach spricht nichts gegen eine entsprechende Vermarktung. Die Leinwand ist kleiner als 3 m, du verlangst keinen Eintritt und hast keine Sponsoren. Allerdings gibt’s auf der Website der UEFA keine Information hinsichtlich einer entsprechenden Vermarktung. Kontaktiere am besten Herrn Höftberger (khoeftberger@wks.at) von der Wirtschaftskammer Salzburg um auf Nummer sicher zu gehen.

    lg

  7. Markus P schreibt:

    Hallo
    Ich möchte für eienen Vereinszweck eine Übertragung mit Beamer und Leinwand(< 3m) bei mir zuhause Veranstalten, es werden Speisen und Getränke Verkauft, und kein eintrit Verlangt. Soweit ich verstanden habe sind dabei keine Gebühren an die UEFA zu Entrichten,oder?

    Weiters möchte ich dafür Einladungen die das Offizielle UEFA EURO 2008 Logo und die Maskottchen enthalten Versenden, ist dies zulässig.

    Vielen Dank im Voraus



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